Die Farideh + Dieter Benecke Stiftung ist eine als gemeinnützig anerkannte und damit steuerbegünstigte Stiftung. Ihre finanziellen Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Stiftung finanziert ihre Projektförderungen und Spenden zum einen aus den Erträgen, die durch das Stiftungskapital erwirtschaftet werden und zum anderen aus Spenden.
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Da wir die Verwaltungskosten unserer Stiftung selbst tragen, kommen Spenden in vollem Umfang unseren Projekten zu Gute.
Steuerliche AbzugsfähigkeitDer Betrag, den Sie spenden, ist steuerabzugsfähig. Bei einem Betrag bis zu 300 Euro benötigen Sie nur den
vereinfachten Zuwendungsnachweis sowie den Bareinzahlungsbeleg oder den entsprechenden Kontoauszug. Die Belege fügen Sie dann Ihrer Steuererklärung bei. Bei einem Betrag über 300 Euro stellen wir Ihnen gern eine Zuwendungsbestätigung aus. Wichtig: Als Voraussetzung für den Erhalt müssen Sie im Überweisungsträger unbedingt Ihre volle Anschrift angeben.
*Im Gegensatz zu einer Spende ist eine Zustiftung nicht zeitnah zu verwenden. Bei einer Zustiftung werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen dauerhaft zugeführt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen.